Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Gehorsamsprüfer für Hunde, Anerkennung

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Antrag, Konzept zur Durchführung einer Gehorsamsprüfung, Nachweis über Kenntnisse im Umgang mit Hunden seit mindestens 3 Jahren, regelmäßige Fortbildung, s. § 2 HundeDVO

Zu Beachten

Es ist eine jährliche Überprüfung der Voraussetzungen erforderlich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

30 bis 100 EUR

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Hundesachverständige, Registratur
Billstraße 80a 20539 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

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