Kinder im 10. bis 12. Lebensmonat (U6) sowie im 21. bis 24. Lebensmonat (U7)
Auf Grund der Corona Infektion finden ggf. keine U6/U7 Untersuchungen beim Kinderarzt statt.
Ablauf des Einladungswesens für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 Im Rahmen des Einladungswesens werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten von Kindern im 10. bis 12. sowie im 21. bis 24. Lebensmonat, die in Hamburg gemeldet sind, durch ein Anschreiben einer Zentralen Stelle (Landesfamilienbüro) mit Sitz in Neumünster an die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 erinnert. Dies geschieht durch ein Einladungsschreiben mit einer codierten und frankierten Karte an die Eltern. Die Eltern werden gebeten, die Karte, gemeinsam mit dem gelben Untersuchungsheft, zu der Vorsorgeuntersuchung mitzunehmen.
Nachdem die Vorsorgeuntersuchung U6 bzw. U7 in der Arztpraxis durchgeführt wurde, wird die Teilnahme des Kindes auf der Karte durch einen Praxisstempel bestätigt. Die Arztpraxis wird die Karte dann an die Zentrale Stelle zurückschicken. Dort erfolgt ein Abgleich der zurückgesandten Postkarten mit den Daten der Meldebehörde.
Weiterer Verlauf, wenn keine Rückmeldung erfolgt
Wenn der Zentralen Stelle keine Informationen über die Teilnahme vorliegen, informiert sie das Gesundheitsamt des zuständigen Bezirksamtes. Das Gesundheitsamt nimmt daraufhin zeitnah schriftlich Kontakt mit der Familie auf, damit diese möglichst schnell einen Termin in einer ärztlichen Praxis vereinbaren und die Vorsorgeuntersuchung nachzuholen kann.
Untersuchungszeitraum überschritten
Sollte eine Untersuchung in der Praxis im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen nicht mehr möglich sein, so kann in Einzelfällen auch eine Vorstellung des Kindes im Gesundheitsamt erfolgen. Das Gesundheitsamt möchte gerne wissen bzw. nachvollziehen, warum die Vorsorgeuntersuchung nicht durchgeführt wurde, auch um die Familien zukünftig ggf. besser und gezielter ansprechen und erinnern zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes weisen auf konkrete Unterstützungsmöglichkeiten für Familien im Stadtteil hin und bieten den Familien auch einen Hausbesuch an.
Sollte innerhalb einer festgelegten Frist, die im Anschreiben des Gesundheitsamtes angegeben wird, keine Rückmeldung der Sorgeberechtigten erfolgt sein, so wird das Gesundheitsamt einen angekündigten Hausbesuch bei der Familie durchführen.
U6: Rückmeldung über die Antwortkarte bis zum 12. Lebensmonat; möglicher Untersuchungszeitraum: 9. bis zum 14. Lebensmonat; U7: Rückmeldung über die Antwortkarte bis zum 24. Lebensmonat; möglicher Untersuchungszeitraum: 20. bis zum 27. Lebensmonat