Deutsche Seefahrtbücher sind seit dem Inkrafttreten der Passverordnung am 1. November 2007 generell keine Passersatzpapiere mehr. Seit 1. August 2013 werden diese Bücher nicht mehr offiziell geführt. Musterungsverfahren sind ebenfalls mit dem Tag abgeschafft worden. Stattdessen sind die Reeder nach § 33 des Seearbeitsgesetzes verpflichtet, Dienstbescheinigungen für ihre Seeleute auszustellen. In den Dienstbescheinigungen werden die Fahrzeiten an Bord von Seeschiffen eingetragen. Für den Erhalt einer Dienstbescheinigung wenden Sie sich bitte an die zuständige Reederei!
Fristen
Bestehende Seefahrtbücher dürfen bis 31. Mai 2019 durch eine Übergangsregelung weiterhin eingesetzt werden.
Suchbegriffe: Dienstbescheinigung Seefahrt
Stand der Information: 15.05.2022, Eintrag: 11354393