Oberlandesgericht Hamburg

Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

Eine Scheidung ist nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung der...

Eine Scheidung ist nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung der ausländischen Scheidung.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Einer der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat zum Zeitpunkt des Anerkennungsantrags seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg oder
  • Keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, jedoch soll eine neue Ehe in Hamburg geschlossen werden

Hat keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe seinen Aufenthalt in Deutschland und soll auch in Deutschland keine neue Ehe geschlossen werden, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

Ab dem 1.9.2022 ist das Hanseatische Oberlandesgericht für die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen zuständig. 

Dort werden auch alle von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz noch nicht abgeschlossenen Verfahren fortgeführt. 

Bitte senden Sie Anträge und Unterlagen zu bereits laufenden Verfahren ab dem 1.9.2022 an das Hanseatische Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg. Ansprechpartner erreichen  Sie telefonisch unter 040/42843-2101 oder per E-Mail an registratur@olg.justiz.hamburg.de.

Benötigte Unterlagen

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Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

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Zahlungsarten

  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Über die Höhe der Gebühr ergeht ein Bescheid.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 107 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

https://www.hamburg.de/bjv/service/166940/auslandsscheidungen.html

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Oberlandesgericht Hamburg
Sievekingplatz 2 20355 Hamburg

Raum: 128

Telefonnummer

+49 40 42843-2101

Öffnungszeiten

Bis auf weiteres keine persönlichen Sprechzeiten

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse X35/3 Sievekingplatz

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