Seit dem 15.05.2013 kann eine Fehlgeburt von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. Auf Antrag kann dieses Standesamt bei einer Fehlgeburt eine Bescheinigung ausstellen. Es erfolgt keine Beurkundung. Es werden daher keine Urkunden ausgestellt.