Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Anerkennung von DDR-Bildungsabschlüssen, Brandenburg
In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf...
In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses oder auf Nachdiplomierung stellen.
Zuständig für die Anerkennung des DDR-Bildungsabschlusses ist jeweils das Wissenschafts- bzw. Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Bildungseinrichtung gelegen ist oder war, an der der Abschluss erworben wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf der rechten Seite.
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Suchwörter: Anerkennung von DDR-Hochschulabschlüssen, Brandenburg Anerkennunug von in der ehemaligen DDR erworbener akademischer Grade, Brandenburg Führung von Graden aus der ehemaligen DDR, Brandenburg Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, Brandenburg
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024