Online-Service verfügbar

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Baustellenvorankündigung

Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), ankündigen.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Belege zur Onlinemeldung

Fristen

spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Mit diesem Online-Dienst können Sie die Daten der Baustellenvorankündigung

  • vorerfassen und danach durch den Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) prüfen und anschließend durch diesen an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch versenden lassen
    oder
  • direkt erfassen und im Auftrag des Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) selbst an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch absenden.

Gebühren

keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 2 (2) Baustellenverordnung (BaustellV)

Beschreibung der Leistung

Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), angekündigt werden.

Die Vorankündigung ist immer dann erforderlich, wenn:

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage (Anzahl der Arbeiter mal Anzahl der Arbeitstage) überschreitet.

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Nagelsweg 37-39 20097 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42840-3328

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3, Hammerbrook

Themenübersicht auf hamburg.de