Für die Beantragung und Erteilung eines Visums sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Herkunftsstaat der Antragstellenden oder dem Staat ihres gewöhnlichen erlaubten Aufenthalts zuständig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.