Niederlassungserlaubnis
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
Es gibt unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels. Danach richtet sich, welche Unterlagen zur Beantragung vorzulegen sind.- Bei allen unbefristeten Aufenthaltstiteln (Ausnahme: Niederlassungserlaubnis für ausländische Bürger mit Asyl- und Flüchtlingsstatus und für Jugendliche zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr) ist die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln (kein Bezug von öffentlichen Leistungen) eine der Erteilungsvoraussetzungen.
- Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden. (Familienangehörige von Deutschen sind von dieser Voraussetzung befreit.)
- Sicherung des Lebensunterhalts beinhaltet auch eine Krankenversicherung.
- Ausreichende Deutschkenntnisse werden grundsätzlich bei der Beantragung von allen unbefristeten Aufenthaltstiteln verlangt.
- Außerdem sollen alle Antragsteller einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Gehaltsabrechnung/Arbeitsvertrag
- Bescheinigung über die Rentenversicherungsbeiträge
- Deutschkurs
- gültige passentsprechende Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Mietvertrag + Kontoauszug mit Angabe der aktuellen Miethöhe
- Krankenversicherung (Versicherungskarte), oder eine private Krankenversicherung die der gesetzlichen mindestens im Leistungsumfang entspricht.
Zu beachten
Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.Asylbewerber und Duldungsinhaber können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
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Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Selbstständige 124 EUR, Hochqualifizierte 147 EUR, Sonstige 113 EUR. Neuausstellung 67 EUR. Für minderjährige Kinder in der Regel 34,50 EUR. -
Formulare, Services & Links
Links im Behördenfinder
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Allgemeine Informationen
Die Niederlassungserlaubnis wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als Aufenthaltstitel eingeführt.Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach verschiedenen Rechtsgrundlagen
Beispiele für die häufigsten Fälle:- mindestens 3 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Deutschen
- mindestens 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Ausländers/in
- mindestens 7 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis bei Aufenthalten aus humanitären Gründen
Rechtsgrundlagen
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Aufenthalt, Daueraufenthalt, Aufenthalt, unbefristet, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis, unbefristet
Stand der Information: 25.02.2021