Gewerbebeschwerde
Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein Gewerbetreibender gegen ein Gesetz verstößt, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Beschwerde einreichen. Beschweren können Sie sich beispielsweise über Gewerbetreibende, die ihren Gewerbebetrieb nicht angemeldet...
Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein Gewerbetreibender gegen ein Gesetz verstößt, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Beschwerde einreichen.
Beschweren können Sie sich beispielsweise über Gewerbetreibende,
- die ihren Gewerbebetrieb nicht angemeldet haben,
- die Leistungen ohne gewerberechtliche Erlaubnis anbieten (zum Beispiel Maklererlaubnis nach § 34 c GewO),
- die gegen Gesetze (zum Beispiel Jugendschutzgesetz oder Arbeitsschutzgesetz) verstoßen,
- die gegen das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz verstoßen oder
- die gegen die Pfandrücknahmepflicht verstoßen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Ihnen ist ein Verstoß eines Gewerbetreibenden oder eines Gewerbebetriebes bekannt.
Benötigte Unterlagen
Reichen Sie mit Ihrer formlosen Beschwerde den Namen und die Anschrift des Gewerbebetriebes oder des Gewerbetreibenden ein.
Zu Beachten
Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen oder zu arbeitsschutzrelevanten Themen richten Sie bitte an das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihre Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein. Von einer anonymen Beschwerde bitten wir abzusehen, da wir sonst für unsere Rückfragen keinen Ansprechpartner haben.
Dauer
keine
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
keine
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 18.03.2024