Kfz Abmeldung, außer Betrieb setzen, Ausfuhr ins Ausland

Bevor ein Fahrzeug ins Ausland gebracht bzw. verkauft wird, empfiehlt sich die vorherige Abmeldung im Inland, da andernfalls die Steuer- und Versicherungspflicht weiterläuft.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Für die Außerbetriebsetzung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Kennzeichenschilder des abzumeldenden Fahrzeugs
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Zu Beachten

Werden in Deutschland noch zugelassene Fahrzeuge im Ausland zugelassen, gibt es zwar eine Verpflichtung der ausländischen Dienststellen, die Zulassung des Fahrzeug nach Deutschland zu melden. Häufig ist der Verbleib der Zulassungsbescheinigung und der Kennzeichenschilder unklar, sodass eine Abmeldung erschwert wird.

Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Kfz-Zulassungsstelle im Bundesgebiet abmelden.

Fahrt nach der Abmeldung
Nach der Abmeldung darf mit dem Fahrzeug und den bisher zugeteilten Kennzeichenschildern bis zum Ablauf des Tages der Abmeldung eine Fahrt durchgeführt werden, wenn sie von der Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Damit ist für Hamburger Fahrzeuge noch eine direkte Fahrt zum Aufbewahrungsort in Hamburg bzw. in einem angrenzenden Zulassungsbezirk möglich. Für alle anderen Fahrten wird ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen benötigt. Buchen Sie auch dafür einen Termin.

Terminbuchung

  1. Besuchen Sie die Internetseite (Link siehe unten).
  2. Buchen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden jeweils einen Termin für die Dienstleistungen  Abmeldung eines Fahrzeuges und Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen. Achten Sie bitte bei den folgenden Schritten auf ein ausreichendes Zeitfenster von mindestens 20 Minuten zwischen den Terminen.
  3. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden.
  4. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
  5. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.

Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Fristen

Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Gebühren ab 15,60 Euro für die Außerbetriebsetzung nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

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