Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung)
Zu beachten
Für die Gehorsamsprüfung (§ 4 HundeG) und den Wesenstests (§ 5 HundeG) benötigt der Hundehalter einen Auszug aus dem Hunderegister. Einen Auszug aus dem Hunderegister erhält der Hundehalter wenn der Hund in einem Kundenzentrum oder einer Dienststelle des zuständigen Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angemeldet wird.
Wird der Hund online über www.gateway.hamburg.de angemeldet, kann der Auszug nach erfolgreicher Anmeldung sofort ausgedruckt werden.
Benötigt der Halter außerhalb eines Anmeldeverfahrens einen Auszug aus dem Hunderegister kann er diesen persönlich, postalisch oder via E-Mail beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt anfordern. Der Auszug wird dem Halter dann ausgehändigt bzw. zugeschickt; vorzugsweise elektronisch als pdf Dokument via E-Mail. Eine Gebühr wird nicht erhoben.