Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweise aller anzumeldenden Personen: 
    • Personalausweis und, sofern vorhanden Reisepass
    • gegebenenfalls vorläufiger Personalausweis oder Passersatz
  • Kinder (bis zum 18. Geburtstag):
    • wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, ansonsten die Geburtsurkunde
  • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung. 
  • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug.
  • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
  • Bei Zuzug von außerhalb:
    • Verheiratete/Verpartnerte:
      • Eheurkunde im Original
      • Identitätsnachweise von Beiden Ehepartnern, sofern sie nicht getrennt leben
    • Geschiedene:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil im original
    • Verwitwete:
      • original Sterbeurkunde
    •  Unverheiratete und Wohngemeinschaften:
      • Vorlage der Ausweise aller Personen sowie zusätzlich schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen
    • Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
      • den Aufenthaltstitel

Zu Beachten

  • Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes muss in der Gemeinde erfolgen, in welcher der Nebenwohnsitz besteht.
  • Für die Nutzung einer Nebenwohnung in Hamburg erhebt das Finanzamt eine Zweitwohnungsteuer.
  • Die persönliche Anwesenheit von Kindern unter 18 Jahren ist nicht erforderlich.
  • Eine Anmeldung von Minderjährigen ohne beide Sorgeberechtigte ist immer vorab telefonisch mit dem Hamburg Service zu klären.
  • Bei Umzug innerhalb des Hauses ist auch eine Ummeldung erforderlich.
  • Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten anmelden.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Nebenwohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten. 
  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.

Zur elektronischer Wohnsitzanmeldung rufen Sie den Online-Dienst auf und melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. Das weitere Verfahren ist dort beschrieben.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

Gebühren


  • 12,00 EUR pro volljähriger Person oder Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht.

  • 12,00 EUR pro Familie (Eltern einschließlich minderjähriger Kinder mit denselben Zuzugsdaten).

  • 12,00 EUR ein Ehepaar (ohne Kinder mit denselben Zuzugsdaten).

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage 

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Sind Sie unter 16 Jahre alt, muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie eine Pflegschaft oder Betreuung, welche Ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, bestellt ist, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von dieser Person angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie, oder eine von Ihnen bevollmächtige Person, müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen.

Wenn Sie innerhalb von Hamburg eine neue Nebenwohnung beziehen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

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