Kindertagesbetreuung (Kita), Frühförderung (Eingliederungshilfe)

Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von Behinderungen bedroht sind gibt es ab dem 3. Geburtstag bis zur Einschulung in die erste Klasse im Rahmen der Kindertagesbetreuung einen Anspruch auf Frühförderung (Eingliederungshilfe) in...

Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von Behinderungen bedroht sind gibt es ab dem 3. Geburtstag bis zur Einschulung in die erste Klasse im Rahmen der Kindertagesbetreuung einen Anspruch auf Frühförderung (Eingliederungshilfe) in besonders ausgestatteten Sonder- oder Integrationsgruppen der Kitas.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Kind mit Behinderung oder Kind ist von Behinderung bedroht ab dem 3. Geburtstag bis zur Einschulung.

Benötigte Unterlagen

Für die Frühförderung sind keine Einkommensunterlagen erforderlich.

Neuantrag:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Frühförderung (siehe Link Formular: Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder)
  • Kopie der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Bedarfsnachweis (bei mehr als 6-stündiger Betreuung, wenn dies nicht im Gutachten aufgenommen wird) (siehe Unterlagen bei Kindertagesbetreuung (Kita), Erstantrag / Neuantrag)
  • Gutachten vom Jugendpsychiatrischen Dienst oder vom Beratungszentrum Nord

Folgeantrag:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Frühförderung (siehe Link Formular: Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder)
  • Bei pädagogischem Bedarf:
    aktueller Bedarfsnachweis entweder vom ASD oder der Kita und wenn möglich ein Entwicklungsbericht der Kita (wünschenswert)

Laufender Fall:
Ausgefüllter Änderungsantrag Frühförderung (siehe Link Formular: Änderung zur Förderung in einer Tageseinrichtung)  sowie

bei Kita-Wechsel: Kündigungsbestätigung der Kita
Reduzierung der Stundenzahl: keine weiteren Unterlagen
bei Änderung Betreuungsbedarf(bei mehr als 6 Stunden täglich aufwärts): Bedarfsnachweise (siehe Unterlagen bei Kindertagesbetreuung (Kita), Erstantrag / Neuantrag)

Zu Beachten

Anträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr. Danach ist ggf. ein Folgentrag zu stellen.

Anträge können persönlich im Eingangsbereich des SDZ (Soziales Dienstleitungszentrum), sofern im Bezirk vorhanden, abgegeben werden (nur dann wird eine Antragsbestätigung ausgehändigt). Ist kein SDZ vorhanden, werden die Anträge in den Abteilungen der Kindertagesbetreuung angenommen.

Anträge können auch per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden (per E-Mail nur wenn die erforderlichen Formulare mit der Originalunterschrift eingescannt wurden).

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Fristen

Ein Neuantrag kann ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum für Neu- und Änderungsanträge kann frühestens ab Antragseingang beginnen. Ein Folgeantrag sollte spätestens drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Ein Folgeantrag kann maximal bis zum Ersten im Antragsmonat rückbewilligt werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Betreuung bis 6 Stunden täglich ist beitragsfrei. Bei einer Betreuung von mehr als 6 Stunden täglich beträgt der Eigenanteil 11,00 EUR monatlich.

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