Kindertagesbetreuung (Kita), Gebühren
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Das Wichtigste vorab
Zu beachten
Wenn den Eltern der Eigenanteil nicht zumutbar erscheint, kann ein Antrag auf Senkung des Familieneigenanteils gestellt werden (siehe Link Formular: Antrag auf Härtefallregelung).Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:
- Nachname des Kindes
- Vorname des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Komplette Meldeadresse des Kindes
Die übliche Betreuung wird ermöglicht für alle Kindern mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf, sowie für Kinder, deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind. Die Eltern müssen darlegen, dass sie eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Die Darlegung ist ausreichend, um die Betreuung in Anspruch nehmen zu können.
Es wird eine Notfallbetreuung mit gegebenenfalls geringeren Stundenumfang für Kinder, die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerten individuellen Notfällen auf eine Betreuung angewiesen, sowie für Kinder, deren Eltern alleinerziehend sind, angeboten.
Die Kindertagespflegestellen bleiben für Kinder mit dringendem Betreuungsbedarf geöffnet. Über den Bedarf entscheiden die Eltern.
Auf die Erhebung der Elternbeiträge wird während der Notbetreuung verzichtet. -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
keine -
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Allgemeine Informationen
Die Gebühren zur Kindertagesbetreuung werden auch Familieneigenanteil oder Teilnahmebeitrag genannt. Sie hängen vom Familiennettoeinkommen und von der Familiengröße sowie der in Anspruch genommenen Leistung ab.
Die Beitragstabellen, der Kita Beitragsrechner sowie der Antrag auf Senkung der Gebühr sind im Internet hinterlegt (siehe Links).Seit 1.8.2014 ist die fünfstündige Grundbetreuung in der Kita (und in der Kindertagespflege) für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei. Bei darüber hinausgehenden Betreuungszeiten reduzieren sich die Elternbeiträge entsprechend.
Wenn bereits ein aktueller Kita-Gutschein vorliegt, brauchen Eltern nichts zu veranlassen. Die geänderten Beiträge werden von den Bezirksämtern automatisch angewendet, es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Kita Gebühren
Stand der Information: 24.01.2021