Steuerberaterkammer Hamburg
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Steuerberaterin / Steuerberater
Bestellung eines Steuerberaters
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie, als Steuerberater,:
- befinden sich in eigenen geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- haben keine strafrechtliche Verurteilung und besitzen somit die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- haben keine gesundheitlichen Hinderungsgründe
- haben die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt
- üben keine Tätigkeit aus, die mit dem Beruf des Steuerberater unvereinbar ist
- haben die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers
Benötigte Unterlagen
Für die Erstbestellung als Steuerberater/in bei der Steuerberaterkammer Hamburg sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in incl. Passbild
- beglaubigte Abschrift über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- aktuelles Führungszeugnis der Belegart null
Zu Beachten
Keine
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Steuerberaterkammer Hamburg stellen, wenn der Ort der deutschen Niederlassung Hamburg ist.
Dauer
Keine
Gebühren
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 125,00 EURO
Zahlungsarten
- Rechnung
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Sie leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften dieses Steuerberatungsgesetz.
Sie haben die Aufgabe Ihren Mandantinnen und Mandanten in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Sie sind als Steuerberaterin / Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und bedürfen der Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer.