Kfz Anmeldung, Zulassung von Neufahrzeugen
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
Die Zulassung beim LBV ist nur möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters (bei Firmen der Firmenstandort) in Hamburg liegt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt) und CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
(Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.) - die Terminbestätigung
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu beachten
Sie können Ihr Fahrzeug auch online zulassen (siehe Link unten unter "LBV Online-Dienste"), anderenfalls ist für die Zulassung von Fahrzeugen eine Terminvereinbarung erforderlich. Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (siehe Link) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges. Soll gleichzeitig ein altes Fahrzeug abgemeldet werden, wählen Sie bitte Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit. -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Neuzulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). -
Formulare, Services & Links
Online-Services
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Internetbasierte Fahrzeugzulassung
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LBV Online-Dienste
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LBV-Wunschkennzeichen
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LBV Zulassungsvollmacht
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SEPA-Mandat Kfz-Steuer
Formulare und Downloads
Links im Behördenfinder
Links auf hamburg.de
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Landesbetrieb Verkehr (Kontaktdaten)
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LBV-Mobil
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Mit der Kfz-Zulassung erhalten Sie unter anderem die Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und können es, nach Anbringen der Kennzeichenschilder im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug und Sie als Halterin oder Halter müssen Kfz-Steuern und Versicherung zahlen.