Führerschein abholen
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Das Wichtigste vorab
Erforderliche Unterlagen
Für die Abholung müssen folgende Unterlagen vorliegen:- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- vorhandener Führerschein
- sofern vorhanden: eine vom TÜV ausgestellte Prüfbescheinigung zu der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung
Sie können den Führerschein durch einen bevollmächtigten Dritten abholen lassen. In diesem Fall benötigen Sie den Personalausweis der Antragstellerin oder des Antragsstellers in Kopie, ggf. den alten Führerschein sowie eine Vollmacht.
Zu beachten
Wenn Sie beim LBV einen Führerschein beantragt haben, müssen Sie diesen grundsätzlich nicht beim LBV abholen, dieser wird Ihnen in der Regel von der Bundesdruckerei direkt per Einwurfeinschreiben nach Hause gesendet bzw. im Nachgang zu einer bestandenen praktischen Fahrerlaubnisprüfung vom TÜV-Prüfer ausgehändigt.
Ob der von Ihnen beantragte Führerschein direkt nach Hause gesandt wird, wird Ihnen im Rahmen der Beantragung mitgeteilt. Die Zusendung des Führerscheins erfolgt regelhaft ca. 3-4 Wochen nach der Antragsstellung beim LBV.
Erfolgt keine Zusendung per Einwurfeinschreiben, so können Sie während der Öffnungszeiten den Führerschein an dem Standort abholen, an dem Sie diesen beantragt haben (LBV Standort Hamburg-Mitte oder Hamburg-Nord). -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Zusendung per Einwurfeinschreiben oder die Abholung im Einzelfall erfolgt regelhaft nach 3 - 4 Wochen .Gebühren
Die Gebühren wurden bereits bei der Beantragung bezahlt. -
Formulare, Services & Links
Online-Services
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LBV Online-Dienste
Links auf hamburg.de
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Der neue Führerschein wird grundsätzlich per Einwurfeinschreiben durch die Bundesdruckerei zugestellt. In Ausnahmefällen kann keine Zustellung erfolgen und der neue Führerschein muss gegen Abgabe des alten Führerscheins beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) abgeholt werden.
Eine grundsätzliche Abholung erfolgt bei ausländischen Führerscheinen.
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: abholen, Führerschein
Stand der Information: 14.01.2021