Führerschein, LKW-Klassen (C, C1, C1E, CE)

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,49 Tonnen sind die Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E (mit Anhänger) erforderlich. Für Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen benötigen die Klassen C oder CE (mit Anhä...

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,49 Tonnen sind die Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E (mit Anhänger) erforderlich. Für Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen benötigen die Klassen C oder CE (mit Anhänger). Die Klassen C und CE beinhalten C1 und C1E. Normalerweise kümmern sich die Fahrlehrer um die Beantragung des Führerscheins.

Hinweis
Gewerbliche Fahrten mit Führerscheinen dieser Klassen unterliegen der Berufskraftfahrerqualifikationspflicht.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden,

  • die  ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben und
  • das Mindestalter für die Klassen C und CE von 21 Jahren erreicht haben (Ausnahmen gelten in Verbindung mit der Qualifikation zum Berufskraftfahrer; bitte erfragen Sie diese persönlich bei den Standorten Mitte und Nord des LBV)

In allen Fällen gilt jedoch, dass der Antrag maximal ein halbes Jahrvor Erreichen des Mindestalters gestellt werden kann.
 

Benötigte Unterlagen

Sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung müssen folgende Unterlagen im Original vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder  Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als zwei Jahre ist
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als ein Jahr ist
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden soll
  • der bereits vorhandene EU-Kartenführerschein bei einer Verlängerung oder Erweiterung
  • bei  Erstantrag und ggf. bei Erweiterung zusätzlich ein Nachweis über die Teilnahme der Schulung für Erste Hilfe

Zu Beachten

Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis der LKW-Klassen ist in der Regel fünf Jahre gültig. Sie sollte rechtzeitig (vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) erneuert werden. Für die Verlängerung benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie beim Erstantrag (siehe Unterlagen).

Gültigkeit von Führerscheinen
Alle Fahrerlaubnisse der Klasse 3 (jetzt C1E) die bis zum 01.01.1999 erteilt wurden, sind unbefristet gültig.
Die zwischen 01.01.1999 und 27.12.2016 erteilten Fahrerlaubnisse der Klassen C1E sind bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Die ab 28.12.2016 erteilten Fahrerlaubnisse sind immer nur fünf Jahre gültig.
Wurde eine Fahrerlaubnis entzogen, gelten die Daten der Neuerteilung für die Geltungsdauer.
Möchte man nach Ablauf der Gültigkeit die Fahrerlaubnis wieder erlangen, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.

Die Unterlagen für den Erstantrag und die Verlängerung sind beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) einzureichen.

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Verlängerung C/CE.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt vier bis sechs Wochen. Wird ein Express-Führerschein beantragt, wird dieser nach 3 Werktagen geliefert. Hierbei fällt eine Gebühr von aktuell 26.40 EUR an.

Gebühren

Die Beantragung einer LKW-Fahrerlaubnis kostet zwischen 40,60 EUR und 69,20 EUR. Die genaue Höhe richtet sich nach der beantragten Klasse und kann erst anhand der vollständigen Unterlagen konkret ermittelt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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