Bildung in der Region, Flüchtlingsbeschulung (B45)

Flüchtlingsbeschulung

Jährlich reisen schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne Kenntnisse bzw. mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache aus dem Ausland nach Hamburg ein. Sie werden in altersgemäßen Vorbereitungsmaßnahmen an Grund- und Stadtteilschulen auf den...

Jährlich reisen schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne Kenntnisse bzw. mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache aus dem Ausland nach Hamburg ein. Sie werden in altersgemäßen Vorbereitungsmaßnahmen an Grund- und Stadtteilschulen auf den Unterricht in einer Regelklasse vorbereitet. Schülerinnen und Schüler, die bisher noch nicht oder in einer anderen Schrift alphabetisiert wurden, erwerben zusätzlich Lese- und Schreibkompetenz in Alphabetisierungsklassen(Alpha-Klassen).

Für Schülerinnen und Schüler, deren bisheriger Bildungsgang vermuten lässt, dass sie die Hochschulreife erwerben können, gibt es Vorbereitungsklassen, die auf den Übergang in die Regelklassen 5 bis 10 einer Stadtteilschule mit der Möglichkeit des Übergangs in die Sekundarstufe II oder in die Regelklassen 5 bis 9 an einem Gymnasium vorbereiten. Die Vorbereitungsmaßnahmen sind auf den möglichst schnellen Übergang in eine altersgerechte und den individuellen Lernmöglichkeiten entsprechende Regelklasse der allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Schulen ausgerichtet.

Neben der Regelform der Vorbereitungsklassen, in die Schülerinnen und Schüler während des laufenden Schuljahres für die Dauer von zwölf Monaten aufgenommen werden, gibt es spezielle Vorbereitungsklassen, die die Schülerinnen und Schüler analog zu den Organisationsterminen auf den ersten allgemeinbildenden und auf den mittleren Schulabschluss bzw. auf den Übergang in die Sekundarstufe II an einer Stadtteilschule vorbereiten.

aus den Rahmenvorgaben zur schulischen Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Regelklassen (gültig ab 1. Februar 2012)

URL: http://www.hamburg.de/contentblob/4630816/data/d-rahmenvorgaben.pdf

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Für Zuweisung und Übergänge innerhalb der Vorbereitungsmaßnahmen ist das SIZ (zuschulung@bsb.hamburg.de) zuständig.

Für Flüchtlinge, die einen Beruf erlernen wollen, ist das HIBB-Informationszentrum (informationszentrum@hibb.hamburg.de) der richtige Ansprechpunkt. 

Weitere Zuständigkeiten finden sich hier: http://www.hamburg.de/schule-fuer-fluechtlinge/4629988/kontakte-schule-fuer-fluchtlinge/

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Adresse und Kontakt

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Bildung in der Region, Flüchtlingsbeschulung (B45)
Hamburger Straße 131 22083 Hamburg

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