Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern
unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Ehegatte/Lebenspartner anwesend zu sein.
Die beim Finanzamt abzugebende Erklärung führt dazu, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale entsprechend korrigiert werden.