ELStAM, Arbeitnehmer, Änderung nach Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
- Übermittlung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft vom Standesamt über die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Beide Ehegatten/Lebenspartner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (z.B. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland)
- Die Ehegatten/Lebenspartner sind nicht dauernd getrennt
Erforderliche Unterlagen
Ein Antrag ist nur bei Ehegatten/Lebenspartnern nötig, die nicht die automatisch gebildeten Steuerklassen IV / IV wählen wollen. In dem Fall muss das Formular 'Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten/Lebenspartner ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden:- Schriftlich (per Brief): mit Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Kopie genügt)
- Persönlich: mit Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Original), Identitätspapier
- Durch Bevollmächtigten: mit Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Original), Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
Hinweise:
- Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Ehegatte oder Lebenspartner anwesend zu sein.
- Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient grundsätzlich die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde. Beim Standesamt des Wohnsitzes kann beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (siehe Link).
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil das hiesige Standesamt eine Eheurkunde ausstellen kann. Das Standesamt prüft die Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschen und nach den jeweiligen ausländischen Rechten. Es wird weiterhin geprüft, ob in der Heiratsurkunde die Namenserklärungen wirksam sind, ggf. werden Namenserklärungen aufgenommen.
Zu beachten
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
Fristen
Der automatische Wechsel zu Steuerklasse IV wird ab dem Tag der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft wirksam.
Ein etwaiger Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens muss für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr spätestens am 30. November des laufenden Jahres gestellt sein. -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Die Meldeämter übermitteln den Zeitpunkt der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft an die Datenbank der Finanzverwaltung.
- Zu diesem Zeitpunkt wird die Steuerklassenkombination IV / IV gebildet.
- Die Änderung der Steuerklasse wird dem Arbeitgeber mitgeteilt, die Mitteilung erfolgt frühestens am 5. Arbeitstag des Folgemonats.
- Der Arbeitgeber muss die geänderte Steuerklasse im Folgemonat zugrunde legen und kann für den Monat der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft eine rückwirkende Änderung vornehmen.
- Eine andere Steuerklassenkombination, z.B. III / V oder IV / IV mit Faktor muss beim Finanzamt beantragt werden.
Gebühren
Keine -
Formulare, Services & Links
Links im Behördenfinder
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Allgemeine Informationen
Infolge einer Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ändert sich grundsätzlich auch die Lohnsteuerklasse.- Die Steuerklassenkombination IV / IV wird automatisch gewählt.
- Auf Antrag ist die Steuerklassenkombination III / V möglich.
- Auf Antrag ist die Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor möglich.
- Es kann eine ungünstigere Steuerklasse (z.B. Steuerklasse I) beantragt werden.
Soll der Arbeitgeber nicht über den geänderten Familienstand informiert werden, kann ein Antrag auf Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse gestellt werden oder der Arbeitgeber kann auf Antrag für den Abruf der ELStAM gesperrt werden (siehe Links).
Die erstmalige Änderung der Steuerklasse nach Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft gilt nicht als Steuerklassenwechsel.Rechtsgrundlagen
Ermittlung der nächstgelegenen Einrichtung
Suchbegriffe: - Hochzeit, Änderung der ELStAM nach Eheschließung
Stand der Information: 05.03.2021