Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Aufgabe, jedem Steuerpflichtigen ein Identifikationsmerkmal zuzuteilen. Dieses ist bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Hierfür haben natürliche Personen im Jahr...

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Aufgabe, jedem Steuerpflichtigen ein Identifikationsmerkmal zuzuteilen. Dieses ist bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.

Hierfür haben natürliche Personen im Jahr 2008 eine Identifikationsnummer erhalten. Wirtschaftlich Tätige sollen zukünftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen.

Folgende wirtschaftlich Tätige werden eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
  • juristische Personen und
  • Personenvereinigungen.

Einzelkaufleute und Freiberufler werden somit neben der Identifikationsnummer noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. So kann der betriebliche Bereich klar vom persönlichen Bereich getrennt werden.

Ein Zeitpunkt zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer steht noch nicht fest.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Momentan beanspruchen die Arbeiten zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§§ 139a bis 139d Abgabenordnung

Formulare, Services & Links

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch