Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Gleichstellungsbeauftragter
Die Gleichstellungsbeauftragten beraten die Beschäftigten in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen. Zu ihren Aufgaben gehört die Unterstü...
Die Gleichstellungsbeauftragten beraten die Beschäftigten in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen.
Zu ihren Aufgaben gehört die Unterstützung, Förderung und Begleitung der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes in der Dienststelle.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind über alle anstehenden personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen, unverzüglich und umfassend durch die Dienststelle zu unterrichten.
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Letzte Aktualisierung: 18.03.2024