Gesonderte Sitzplatzausweise werden nicht mehr ausgestellt bzw. benötigt, da der Schwerbehindertenausweis zur Inanspruchnahme eines Sitzplatzes berechtigt. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von unter 50 haben demnach in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen rechtlichen Anspruch auf einen Sitzplatz mehr.