Führungszeugnis
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU
- Wohnsitz in Deutschland
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- persönliche Antragstellung (Vorlage von Pass oder Personalausweis)
- bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen - nicht durch eine bevollmächtigte Person.
Erforderliche Unterlagen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
Zusätzlich wenn zur Vorlage bei einer deutschen Behörde:- Anschrift der Behörde mit Aktenzeichen und Verwendungszweck.
- Falls verfügbar: Bestätigung des Verwendungszwecks.
Zu beachten
Derzeit erteilen nach dem Bundesamt für Justiz vorliegenden Informationen folgende EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihres aktuell geltenden innerstaatlichen Rechts keine Auskünfte aus ihrem Strafregister für ein Europäisches Führungszeugnis:
- Lettland
- Niederlande
- Portugal
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Ungarn
Fristen
Keine -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Der Antrag wird persönlich im Kundenzentrum durch den Kunden gestellt. Der Sachbearbeiter nimmt diesen auf und leitet ihn an das Bundeszentralregister in Bonn weiter. Von dort aus erhält der Kunde das Führungszeugnis.Bearbeitungsdauer
Antragstellung ca. 5 Minuten.
Das Führungszeugnis sollte vom Bundeszentralregister spätestens nach einer Bearbeitungszeit von 20 Werktagen zugestellt werden.Gebühren
13 EUR -
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies ihr Arbeitgeber mit.
Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich. Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten. Die bezirklichen Kundenzentren können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.Rechtsgrundlagen
§ 30b Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)