Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Be-lange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung kann formlos erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer mindestens 2 Wochen
Gebühren
Je nach Art der Nutzung unterschiedlich, Mindestgebühr 52,50 EUR
Allgemeine Informationen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Inanspruchnahme von öffentlichen Wegeflächen durch Informationsstände. .