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Ausnahmegenehmigung, Ferienreiseverordnung
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs. In der Ferienreiseverordnung heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder...
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs.
In der Ferienreiseverordnung heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren dürfen. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag,
- Dringlichkeitsnachweis aus der hervorgeht, weshalb die Durchführung der Fahrt nicht an anderen Tagen erfolgen kann.
Zu Beachten
Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Beratung können Sie gerne unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Für die Ausnahmegenehmigung an einem Samstag wird eine Gebühr von 29,30 EUR erhoben. Soll die Genehmigung für den gesamten Zeitraum gelten, wird eine Gebühr von 200,30 EUR erhoben.
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
Mo - Do 8.30-18 Uhr, Fr 8.30-13 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.
Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.
QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)
Suchwörter: Ferienreiseverordnung Ausnahmegenehmigung zur Ferienreiseverordnung
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024