Steuernummer, Vergabe
Eine Steuernummer wird vom Finanzamt an alle Steuerpflichtigen vergeben, die eine Steuererklärung abgeben müssen oder bereits eine abgegeben haben. Jede Steuernummer ist eindeutig einem Steuerpflichtigen zugeordnet (Ehegatten/Lebenspartner,...
Eine Steuernummer wird vom Finanzamt an alle Steuerpflichtigen vergeben, die eine Steuererklärung abgeben müssen oder bereits eine abgegeben haben. Jede Steuernummer ist eindeutig einem Steuerpflichtigen zugeordnet (Ehegatten/Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, haben eine gemeinsame Steuernummer).
Die Steuernummer sollte bei Abgabe der Steuererklärung und bei jeder Kommunikation mit dem Finanzamt angegeben werden.
Umzug: Nach einem Wohnsitzwechsel erteilt das neu zuständige Wohnsitzfinanzamt in der Regel eine neue Steuernummer.
Bei Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit steht die Neugründungsstelle des zuständigen Hamburger Finanzamts zur Verfügung. Hier wird geprüft, ob die Vergabe einer Steuernummer in Betracht kommt.
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der Steueridentifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit 2008 an natürliche Personen vergibt (siehe Links).
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Neugründung
- Steueridentifikationsnummer, Mitteilung (Finanzämter)
- Umzug, Mitteilung an das Finanzamt
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Steuernummer - Vergabe Steuernummer - Antrag Steuernummer - Zuteilung
Letzte Aktualisierung: 18.03.2024