Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 02.02.2020 eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zur Wahl, insbesondere wann und in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Mit der Wahlbenachrichtigung kann am Wahltag im Wahllokal gewählt werden. Wer am Wahltag nicht in der Lage ist, das Wahllokal persönlich aufzusuchen, kann mit dem Briefwahlantrag, welcher mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt wird, schnell und einfach Briefwahl beantragen. Der Versand der Wahlbenachrichtigung für die Bürgerschaftswahl 2020 ist bis zum 02.02.2020 abgeschlossen. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend mit der Wahldienststelle des zuständigen Bezirksamtes in Verbindung zu setzen.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Wahlbenachrichtigungskarte nicht erhalten