Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Fahrzeug, dessen Halter von der Kfz-Steuer befreit ist
- keine Ausnahme aus § 9 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zuteilung eines grünes Kennzeichen bei Antragstellung (wird vor Ort zur Verfügung gestellt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die schwarzen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- die sonst üblichen Unterlagen entsprechend der Fallkonstallation (siehe entsprechende Dienstleistungsbeschreibung, wie Kfz Anmeldung, Kfz Ummeldung usw.), wenn gleichzeitig noch erst auf den Halter zugelassen werden soll.
Zu Beachten
Der Landesbetrieb Verkehr bearbeitet den Antrag zunächst und teilt das grüne Kennzeichen zu. Der Antrag als solches wird an das Hauptzollamt weitergeleitet und dort endgültig entschieden.
Das Hauptzollamt setzt sich dann mit dem Antragsteller in Verbindung.
Eine Kombination aus Saisonkennzeichen und grünem Kennzeichen ist möglich (§ 9 Abs. 3 FZV).
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
Terminbuchung
Eine spezielle Termin-Fallart für dieses Kennzeichen gibt es nicht. Ein Termin ist im Rahmen der Zulassung zu vereinbaren.
Es ist deshalb die jeweilige Zulassungs-Fallart im Terminmanagement auszuwählen, bspw. Umschreibung von außerhalb Hamburgs.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Das grüne Kennzeichen wird im Rahmen der Kfz-Zulassung ausgegeben.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem entsprechenden Prozess der Kfz-Zulassung.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 2 FZV