Änderung der Hauptwohnung
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen dem Hamburg Service mitzuteilen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Fristen
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten ist Pflicht.
Dauer
Keine (der Statuswechsel wird direkt von Hamburg Service in das Melderegister eingetragen)
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde - barrierefrei, PDF, 786 KB, 3 Seiten
- Formular: Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 235 KB
- Formular: Geltendmachung meiner Rechte hinsichtlich der Weitergabe meiner Daten nach dem BMG
- Formular: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 259 KB
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung - barrierefrei, PDF, 235 KB, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, Hamburg Service mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2024