Personalausweis abholen

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertiggestellt ist, können Sie ihn abholen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Ihr neuer Personalausweis liegt zur Abholung bereit.

Benötigte Unterlagen

  • Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: Ihr alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Abholschein (haben Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten)

Bei Vertretung zusätzlich: 

  • Ausweisdokument der Person, die den Personalausweis für Sie abholt
  • Vollmacht (Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, wie die Vollmacht gestaltet sein muss. Einen Vordruck finden Sie in den Links. Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil den Ausweis für Ihr Kind unter 16 Jahren abholen, benötigen Sie keine Vollmacht.)

Zu Beachten

Wenn Sie keinen PIN-Brief bekommen haben, obwohl Sie bei der Beantragung eine Adresse angegeben haben, darf Sie niemand bei der Abholung des Personalausweises vertreten.

Fristen


  • Nachdem die Bundesdruckerei Ihren Personalausweis bereitgestellt hat, holen Sie ihn bitte bei der Stelle ab, bei der Sie den Antrag gestellt haben. 

    Sie erhalten bereits vor Ablauf von sechs Monaten eine schriftliche Erinnerung. 

  • Wenn Sie Ihren Personalausweis innerhalb von sechs Monaten nicht abholen, wird er nach Ablauf der Gültigkeit vernichtet. 

    Klären Sie vorab bei der zuständigen Stelle, ob Ihr bereits länger aufbewahrter Personalausweis noch vorliegt.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen neuen Personalausweis beantragt haben, wird dieser von der Bundesdruckerei angefertigt.
  • Wenn Ihr Personalausweis fertiggestellt wurde, erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen Brief (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort. In der Regel ist Ihr Personalausweis 5 Tage nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben, abholbereit.
  • Wenn Sie keine Meldeadresse haben, sendet die Bundesdruckerei den PIN-Brief an die Stelle, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben. In diesem Fall können Sie den Personalausweis etwa 4 Wochen nach der Beantragung abholen.
  • Sie prüfen online, ob Ihr Personalausweis abholbereit ist. 
  • Wenn Ihr Personalausweis abholbereit ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung bei der Stelle, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin. Alternativ können Sie eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Personalausweis abzuholen.
  • Sie legen den Abholschein vor, den Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten haben.
  • Sie geben Ihren alten Personalausweis ab oder lassen ihn entwerten. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie Ihren alten Personalausweis wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr haben.
  • Ihr neuer Personalausweis wird Ihnen ausgehändigt.
  • Sie werden durch das Behördenpersonal über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises informiert.
    • Bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie selbst eine sechsstellige PIN wählen, um die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu aktivieren. Dies können Sie alternativ zu Hause erledigen. Sie benötigen dazu ein NFC-fähiges Smartphone, den PIN-Brief und die AusweisApp2. Ihr Smartphone ist in der Regel NFC-fähig, wenn es drahtlos mit anderen Geräten kommunizieren kann, zum Beispiel für kontaktlose Zahlungen.
    • Sollte Ihr PIN-Brief nicht zugestellt werden, müssen Sie bei der Abholung eine eigene sechsstellige PIN wählen. Das Sperrkennwort wird Ihnen direkt vom Behördenpersonal mitgeteilt. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie umgehend kostenlos eine Reklamation veranlassen. Dann wird ein neuer Ausweis für Sie bei der Bundesdruckerei bestellt.
  • Sie bestätigen den Erhalt des Personalausweises und gegebenenfalls den Erhalt des PIN-Briefes.

Dauer

circa 5 Minuten

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. Sie haben die Gebühr bei der Beantragung bezahlt. 

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist, holen Sie ihn ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das eine andere Person für Sie erledigen.

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