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V 2

Flurstücksgrenzen örtlich kennzeichnen

Ist Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt oder finden Sie Ihre Grenzsteine nicht? Dann können Sie dafür eine Grenzherstellung beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum.
  • Befindet sich das Flurstück nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Vermessung einverstanden sein.
  • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
  • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

Benötigte Unterlagen

Angaben dazu, für welche Flurstücke die Grenzen festgestellt werden sollen.

  • Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum:
    • Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
  • Das Flurstück gehört mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
    • Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
  • Das Flurstück befindet sich nicht in Ihrem Eigentum:
    • eine Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:
Ein Auftrag zur Vermessung kann nicht durch persönliches Erscheinen erteilt werden.

Fristen

Widerspruchsfrist 1 Monat

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Für Fragestellungen zur Herstellung von Flurstücksgrenzen bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
  • Soll eine Vermessung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
  • Damit erklären Sie sich bereit, die Gebühren für die Vermessungsleistung einschließlich der Übernahme der Ergebnisse ins Liegenschaftskataster zu übernehmen.
  • Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Vermessung durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Sie bekommen den Gebührenbescheid zugeschickt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.

Gebühren

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der herzustellenden Grenzpunkte.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: §§ 3-8 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

URL: https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-VermGHA2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Beschreibung der Leistung

Sie möchten wissen, wo die Grenzen Ihres Flurstücks verlaufen beziehungsweise die Grenzsteine stehen?
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Grenzen des Flurstücks werden dann durch Vermessung vor Ort hergestellt und Ihnen angewiesen.
Die Grenzpunkte werden durch Vermarkungen (Grenzsteine) gekennzeichnet.
Weitere Aufgaben:

  • Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
  • Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen und Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf
  • Bestimmung von Abstandsmaßen für
    • Gebäude zur Grenze
    • Bäume zur Grenze
  • Bescheinigungen zu flurstücksbezogenen Sachverhalten

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Adresse und Kontakt

Adresse

V 2
Liegenschaftsvermessung
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 42826-5200

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8-13 Uhr

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

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