Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Benötigte Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    Sollte Ihr letzter Personalausweis oder Reisepass nicht in Hamburg ausgestellt worden sein, nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit dem Hamburg Service auf.
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:

  • Sollte Ihr letzter Personalausweis oder Reisepass nicht in Hamburg ausgestellt worden sein, nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit dem Hamburg Service auf.
  • Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Fristen


  • Sie müssen den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei anzeigen.

  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung circa 3-4 Wochen

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel der Hamburg Service, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
  • Wenn Sie im Hamburg Service gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es circa 3-4 Wochen.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Den Abholtermin können Sie online vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie bei der Beantragung des Personalausweises.

Dauer

Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 4 Wochen.

Gebühren


  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland


Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html

Beschreibung der Leistung

Sie können den Verlust melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel in jedem Hamburger Hamburg Service, oder
  • bei jeder Polizeidienststelle.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
 
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jeder Hamburger Hamburg Service. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

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