Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage) anzeigen
Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, müssen Sie diesen Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzeigen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie übernehmen den Betrieb einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Benötigte Unterlagen
Verträge oder Vereinbarungen, die den Betreiberwechsel belegen
Zu Beachten
Die Anzeigepflicht obliegt Ihnen als neuem Betreiber oder neuer Betreiberin. Bei der Anzeige des Betreiberwechsels müssen Sie sowohl Ihre Daten, als auch die Daten des bisherigen Betreibers oder der bisherigen Betreiberin angeben. Sie müssen den Betreiberwechsel belegen.
Fristen
Die Anzeige muss spätestens sechs Wochen vor dem endgültigen Eintritt des Betreiberwechsels erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den Besitzwechsel schriftlich bei der zuständigen Behörde an oder Sie nutzen den Onlinedienst.
- Ihrer Anzeige fügen Sie Unterlagen bei, welche den Besitzwechsel belegen.
- Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Anzeige
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Ihre Anzeige wird bei der zuständigen Behörde gespeichert
Dauer
Für die Erstattung der Anzeige benötigen Sie etwa 10 Minuten. Die Bearbeitungsdauer in der zuständigen Behörde ist abhängig von Art und Umfang des Einzelfalls.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Rechtsgrundlage
§40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel bei der zuständigen Behörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
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S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Suchwörter: Gewässerschutz Gülle Jauche Wasserbehörde Anlagenübernahme Gefährdungsstufe JGS Silagesickersaft
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024