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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage) anzeigen

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, müssen Sie diesen Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzeigen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie übernehmen den Betrieb einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Benötigte Unterlagen

Verträge oder Vereinbarungen, die den Betreiberwechsel belegen

Zu Beachten

Die Anzeigepflicht obliegt Ihnen als neuem Betreiber oder neuer Betreiberin. Bei der Anzeige des Betreiberwechsels müssen Sie sowohl Ihre Daten, als auch die Daten des bisherigen Betreibers oder der bisherigen Betreiberin angeben. Sie müssen den Betreiberwechsel belegen. 

Fristen

Die Anzeige muss spätestens sechs Wochen vor dem endgültigen Eintritt des Betreiberwechsels erfolgen.







 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Besitzwechsel schriftlich bei der zuständigen Behörde an oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Ihrer Anzeige fügen Sie Unterlagen bei, welche den Besitzwechsel belegen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Anzeige
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Ihre Anzeige wird bei der zuständigen Behörde gespeichert

Dauer

Für die Erstattung der Anzeige benötigen Sie etwa 10 Minuten. Die Bearbeitungsdauer in der zuständigen Behörde ist abhängig von Art und Umfang des Einzelfalls.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Beschreibung der Leistung

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel bei der zuständigen Behörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

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