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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfallerzeugernummer beantragen

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie bei allen abfallrechtlichen Verfahren die Ihnen erteilten Betriebsnummern angeben. Sie müssen die Betriebsnummern bei der zuständigen Behörde...

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie bei allen abfallrechtlichen Verfahren die Ihnen erteilten Betriebsnummern angeben. Sie müssen die Betriebsnummern bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Keine. Behördliche Betriebsnummern sind jedoch in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen. Die Abfallerzeugernummer muss Ihnen somit bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst beantragen. 
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von Art und Umfang Ihres Antrages.

Gebühren

25,00 EUR - 250,00 EUR

Rechtliche Hinweise

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen, wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat, eindeutig zu.

Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger und Erzeugerinnen sowie Entsorger und Entsorgerinnen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42840-0

Infos zur Einrichtung

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