Behörde für Inneres und Sport
Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU...
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Antragsformular, Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Eheschließung, Geburt, Passbild(er) etc. Gerne auch telefonisch erfragen.
Zu Beachten
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
0-100 Euro
Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Di 8-13, Do-Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung - Mittwoch geschlossen
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Suchwörter: Zuzugsantrag Bleiberecht Bleiberechtsregelung Aufenthaltsgenehmigung, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung Altfallregelung Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer und Asylbewerber Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer und Asylbewerber eAT Asylbewerber, Arbeitsgenehmigung
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024