Handwerkskammer Hamburg
EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
- Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
- Zusätzlich als:
- Selbständige: Gewerbeanmeldung
- Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
- Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Dauer
In der Regel 2 – 4 Wochen
Gebühren
Es fallen Kosten an. Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer Hamburg
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine formalen Rechtsbehelfe
Rechtsgrundlage
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 - 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG
Art. 7 Abs. 2 b) und d) Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG)
Art. IV NiederlFrhEWGDG 1
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12 20355 Hamburg
Raum: Servicecenter
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Suchwörter: Arbeiten in der EU Auslandsentsendung Betriebsstätte in der EU Dienstleistungsfreiheit EG-Bescheinigung EU-Bescheinigung Grenzüberschreitende Dienstleistungen Nachweis Berufserfahrung Niederlassung in der EU Reiseleiter Reiseleiterin
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024