Handwerkskammer Hamburg

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
  • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Zusätzlich als:
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
    • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
 

Dauer

In der Regel 2 – 4 Wochen

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer Hamburg

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine formalen Rechtsbehelfe

Rechtsgrundlage

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 - 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG

Art. 7 Abs. 2 b) und d) Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG)

Art. IV NiederlFrhEWGDG 1



 

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12 20355 Hamburg

Raum: Servicecenter

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 35905-555

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

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