Führerschein, Fahrerkarte beantragen

Fahrer von bestimmten Fahrzeugen müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten überwachen lassen, hierfür wird für den digitalen Fahrtenschreiber eine Fahrerkarte benötigt. In allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen...

Fahrer von bestimmten Fahrzeugen müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten überwachen lassen, hierfür wird für den digitalen Fahrtenschreiber eine Fahrerkarte benötigt.

In allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen sind digitale Fahrtenschreiber als Ersatz für die manuellen Fahrtenschreiber zwingend vorgeschrieben. Diese Geräte sind für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von den tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers nötig.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der Antrag beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist nur möglich, wenn der Fahrer seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat und im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit dem Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013 ist. Sollte noch ein älterer Führerschein vorliegen, muss dieser erst in das neue EU-Kartenführerscheinformat umgetauscht werden. Weitere Informationen finden Sie unter Führerscheintausch.

Benötigte Unterlagen

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit zum Termin:

  • einen Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung des Fahrers
  • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter 
  • den Führerschein des Fahrers im Format des neuen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013
  • bei Beschädigung oder Verlängerung die alte Fahrerkarte
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Gültigkeitsdauer
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre lang gültig. Der Verlängerungsantrag darf frühestens vier Wochen vor Ablauf der Frist gestellt werden.

Postalische Beantragung
Die Fahrerkarte kann postalisch beim LBV beantragt werden, wenn Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen dem LBV vorliegen, wird Ihnen Ihre Fahrerkarte im Anschluss per Post zugesandt. Ein Besuch im LBV ist in diesem Fall nicht nötig.
Wenn Sie einen ausländischen EU-Kartenführerschein besitzen, beantragen Sie Ihre Fahrerkarte bitte persönlich im LBV. Für eine Beantragung vor Ort, buchen Sie bitte einen Termin. Die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
 

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Fahrerkarte.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Srie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die Erstellung einer Fahrerkarte beträgt ab Antragseingang fünf bis zehn Werktage.

Gebühren

Die Gebühren betragen 38,00 EUR bis 41,00 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Ist noch ein Tausch des Führerscheins in das EU-Kartenformat erforderlich, müssen zusätzlich 25,30 EUR bis 43,20 EUR gezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Führerscheintausch.

Formulare, Services & Links

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