Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,
Frascatiplatz, Ausnahmegenehmigung zum Befahren bzw. Parken
Für das Befahren bzw. Parken auf dem Frascatiplatz mit Kraftfahrzeugen über 3,5t und Bussen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Schriftlicher (formloser) Antrag per Post, Fax oder Mail.
Benötigte Unterlagen
Schriftlicher (formloser) Antrag mit Unternehmensnennung und Adresse.
Fristen
Genehmigung möglich innerhalb von ca. 3 Werktagen, falls eine Mail-Adresse angegeben wird. Auf dem Postwege ca. 5 Werktage.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Ausnahmegenehmigung bis zu 3 zusammenhängende Tage 20,00 Euro, ab 4 Tage 40,00 bis 100,00 Euro.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Adresse und Kontakt
Adresse
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,
Gewerbe und Ordnungsrecht -
Alte Holstenstraße 65-67 21029 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Briefkasten | |
keine Parkplätze | |
keine Behindertenparkplätze |
Der Eingang befindet sich am Beginn der Ernst-Mantius-Straße.
Da freie Parkplätze in der Regel nicht vorhanden sind, wird die Anreise mit dem ÖPNV empfohlen, bei Anfahrt mit dem PKW ist das CCB-Parkhaus am Bahnhof Bergedorf (Weidenbaumsweg ggü. Bahnhofsvorplatz) am nächsten gelegen.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/RE1/Busse Bergedorf
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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024