Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,

Frascatiplatz, Ausnahmegenehmigung zum Befahren bzw. Parken

Für das Befahren bzw. Parken auf dem Frascatiplatz mit Kraftfahrzeugen über 3,5t und Bussen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Schriftlicher (formloser) Antrag per Post, Fax oder Mail.

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher (formloser) Antrag mit Unternehmensnennung und Adresse.

Fristen

Genehmigung möglich innerhalb von ca. 3 Werktagen, falls eine Mail-Adresse angegeben wird. Auf dem Postwege ca. 5 Werktage.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Ausnahmegenehmigung bis zu 3 zusammenhängende Tage 20,00 Euro, ab 4 Tage 40,00 bis 100,00 Euro.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,
Gewerbe und Ordnungsrecht -
Alte Holstenstraße 65-67 21029 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42891-4215

Öffnungszeiten

bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Posthaus Briefkasten
Parkplatz keine Parkplätze
Parkplatz keine Behindertenparkplätze

Der Eingang befindet sich am Beginn der Ernst-Mantius-Straße.

Da freie Parkplätze in der Regel nicht vorhanden sind, wird die Anreise mit dem ÖPNV empfohlen,  bei Anfahrt mit dem PKW ist das CCB-Parkhaus am Bahnhof Bergedorf (Weidenbaumsweg ggü. Bahnhofsvorplatz) am nächsten gelegen.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/RE1/Busse Bergedorf

Themenübersicht auf hamburg.de