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Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Stasi-Akten
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Jeder Einzelne hat das Recht, von der Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, kann er Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen erhalten.
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2024