Handelskammer Hamburg, Service Center

Gefahrgutfahrerprüfung ablegen

Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen,
wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
  • Prüfungsbogen
  • Niederschrift

Zu Beachten

Mit dieser Bescheinigung weisen sie nach, dass sie über die besonderen Anforderungen beim Gefahrguttransport geschult sind und die entsprechenden Prüfungen absolviert haben. Die Schulungen werden in Hamburg durch Schulungsveranstalter durchgeführt, die von der Handelskammer Hamburg anerkannt sind. Die Prüfungen sowie die Ausstellung der ADR-Bescheinigung obliegen ebenfalls der Industrie- und Handelskammer.

Fristen

Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.

  • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

Dauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Gebühren

Bitte erfragen Sie die Gebühren telefonisch.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Verwaltungsgerichtsverfahren

  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)

§ 5 Absatz 2 Nummer 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)



 

Beschreibung der Leistung

Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.
Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
Erstschulung 

  • Basiskurs 45 Minuten
    • Aufbaukurs Tank 45 Minuten
    • Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
    • Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
    • Auffrischungsschulung 30 Minuten

Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
 

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Adresse und Kontakt

Adresse

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Adolphsplatz 1 20457 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 36138-138

Öffnungszeiten

Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).

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