Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund halten möchten, sind Sie verpflichtet Ihren Hund anzumelden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie sind Besitzerin oder Besitzer eines Hundes.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
- Nachweise über fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip)
- Nachweis über Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Selbstbeteiligung und zur Versicherungssumme
- Angaben über Rasse und Größe Ihres Hundes (Schulterhöhe, bei Welpen die zu erwartende Schulterhöhe) gegebenenfalls Hundesteuerbefreiungs- oder ermäßigungsbescheid
Zu Beachten
Die Anmeldung Ihres Hundes kann in einem Standort des Hamburg Service oder in einem Verbraucherschutzamt Ihrer Wahl erfolgen, allerdings nicht schriftlich oder telefonisch. In Hamburg ist der Hamburg Service die zuständige Dienststelle (für das gesamte Stadtgebiet).
Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich, siehe unter Links.
Es können auch Welpen ohne Chipnummer angemeldet werden, diese Anmeldung ist nur im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Die Anmeldung kann auch von einer volljährigen, bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Das Mitbringen des Hundes ist nicht erforderlich. Hunde sind in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erlaubt!
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Eine zusätzliche steuerliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Für gefährliche Hunde wird eine zusätzliche Erlaubnis benötigt.
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung nach § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Chippflicht für Hunde
Alle Hunde ab Vollendung des 3. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert. Ausnahmen können nur aus zwingenden tiermedizinischen Gründen gestattet werden. Hierzu bitte ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.
Pflegehunde
Pflegehunde die länger als 2 Monate in Hamburg verbleiben, müssen angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeperson Eigentümer ist oder der Zeitraum des Verbleibs innerhalb eines Jahres zeitlich nicht zusammenhängend ist.
Hundehaftpflichtversicherung
Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Million EUR, Selbstbeteiligung: maximal 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters umfassen. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist - am besten, die Chipnummer des Hundes ist eingetragen.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung beziehungsweise bei Welpen bis zum Alter von 3 Monaten erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 20 Minuten.
Gebühren
47 EUR. Ermäßigung auf 23,50 EUR in Einzelfällen (Nachweis ALGII, Grundsicherung) möglich. Online-Anmeldung 31 EUR
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten - Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)
Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Broschüre: Bußgeldkatalog der hamburgischen Bezirksämter-auch für Hundegesetz, PDF,148 KB,72 Seiten
- Formular: Hundeanmeldung/Änderungsmitteilung, PDF 105 KB, 2 Seiten
Weitere Dienstleistungen
- Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes
- Hundeanmeldung (nur Welpen ohne Chipnummer)
- Hundehaltung, Befreiung vom Leinenzwang
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen umgehend anmelden. Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer.
Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden im Hunderegister gespeichert.
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Eine zusätzliche steuerliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Für gefährliche Hunde wird eine zusätzliche Erlaubnis benötigt.
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2024