Behördenfinder Kassensysteme, Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons
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Kassensysteme, Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons
Seit dem 01.01.2020 gilt die Bonausgabepflicht für jeden Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet. elektronische Aufzeichnungssysteme sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme. Seit dem 01.01.2020 bis spätestens zum...
- Seit dem 01.01.2020 gilt die Bonausgabepflicht für jeden Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet.
- elektronische Aufzeichnungssysteme sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme.
- Seit dem 01.01.2020 bis spätestens zum 30.09.2020 müssen die elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt werden.
- Für händisch geführte, offene Ladenkassen gilt die Bonausgabepflicht nicht.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
- Die Pflicht zur Meldung des elektronischen Aufzeichnungssystems beim Finanzamt ist zur Zeit noch ausgesetzt.
- In Ausnahmefällen kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten von der Bonausgabepflicht befreien. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Der Antrag wird dann vom Finanzamt geprüft.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 146a Abgabenordnung
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Bonpflicht Registrierkassen Belegpflicht Belegausgabepflicht Bonausgabepflicht Ladenkasse
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024
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