Geflügelpest (Vogelgrippe), Informationen

Derzeit erkranken am Wasser lebende Wildvögel und Hausgeflügel an Geflügelpest („Vogelgrippe“, Aviäre Influenza). Krankheitserreger ist das aviäre Influenza-Virus. Es ist für Wildvögel und Hausgeflügel...

Derzeit erkranken am Wasser lebende Wildvögel und Hausgeflügel an Geflügelpest („Vogelgrippe“, Aviäre Influenza). Krankheitserreger ist das aviäre Influenza-Virus. Es ist für Wildvögel und Hausgeflügel hochansteckend und löst schwere Krankheitssymptome aus. Verschiedene Wasservögel sterben, vereinzelt auch Möwen und Beutegreifer. Bei Säugetieren wurden bisher keine Krankheitsfälle beobachtet.

Zuständigkeit für Meldung toter Vögel
Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

Verhalten bei Verdacht auf Vogelgrippe (bei Tier und Mensch)
Bei Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Hausgeflügel informieren Sie umgehend das für Sie zuständige Veterinäramt. Die verendeten Tiere sollten nie ohne Handschuh oder eine über die Hand gestülpte Plastiktüte angefasst werden. Hunden und Katzen ist der Zugang zu erkrankten und toten Vögeln zu verwehren. Erkrankungsfälle sind bei ihnen bisher nicht bekannt, aber sie können zur Verbreitung des Krankheitserregers beitragen. Die Infektion hat bei den freilebenden Wasservögeln an der Ostseeküste und am Bodensee begonnen. Vermutlich ist das Virus mit den Zugvögeln zu uns gekommen und hat dann die heimischen Vögel infiziert. Vögel, die die Krankheit überleben, entwickeln Antikörper und sind dann ungefährlich.

Gefahr für Tiere (Hausgeflügel)
Die Verantwortung für Hausgeflügel trägt deren Halter, er muss bei Verdacht auf eine Seuche das Veterinäramt informieren Für ihn gelten die Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes sowie der Geflügelpest-Verordnung. Gefahr für Hausgeflügel besteht immer dann, wenn direkte (Wildvögel fressen mit) oder indirekte Kontakte durch Übertragung vor allem von Kot und Federn zwischen Wild- und Hausgeflügel entsteht. Alle Hausgeflügelarten außer Tauben sind gefährdet, sich mit dem aviäre Influenza-Virus anzustecken. Bei den Wildvögeln sind zunächst Enten und Gänse erkrankt, aber inzwischen wird das Virus auch bei Möwen und Greifvögeln gefunden, weil sie verendete Tiere gefressen haben. Erkrankungsfälle bei Säugetieren wurden bisher nicht festgestellt.

Gefahr für Menschen
Erkrankungen des Menschen an dem aktuellen aviäre Influenza-Virus wurden bisher nur einmalig in Russland bei Mitarbeitern eines Geflügelbetriebes festgestellt. Eine Gefährdung des Menschen wird deshalb als gering angesehen. Ungeachtet dessen sind alle Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Vögeln, Geflügel und Geflügelfleisch uneingeschränkt zu beachten, da Geflügel auch andere Erreger tragen kann.

Vorsorgemaßnahmen
Als Halter von Geflügel können Sie Ihre Tiere schützen, indem Sie den Kontakt zu Wildvögeln für sich selbst und ihre Tiere vermeiden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat ein Merkblatt herausgegeben, das Hinweise zu den erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen enthält und das jedem Geflügelhalter empfohlen wird. Für Geflügelhalter gelten u.a. die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung. Zu den Verpflichtungen der Halter gehören neben der Anzeige der Geflügelhaltung bei der zuständigen Behörde auch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Hunde und Katzen sollten zurzeit nicht in Geflügelställe gelassen werden.

Umgang mit Geflügelfleisch
Fleisch von erkrankten oder ansteckungsverdächtigen Tieren kommt nicht in den Handel, sondern wird unschädlich beseitigt. Aber auch Geflügelfleisch von gesunden Tieren kann mit bakteriellen oder viralen Krankheitserregern kontaminiert sein. Deshalb sind bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten: Das Fleisch ist insbesondere getrennt von anderen Lebensmitteln zu verarbeiten und es muss vollständig durcherhitzt werden. Gerätschaften (z. B. Teller, Messer, Schneidbretter), die mit rohem Geflügelfleisch in Kontakt gekommen sind, sind abzuwaschen und zu trocknen, bevor sie für andere Lebensmittel verwendet werden.

Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellen auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen zur Verfügung.

Eine Karte mit den Ausbrüchen der Geflügelpest wird ständig aktuell eingestellt. Das Merkblatt für Geflügelhalter ist dort ebenso zu finden wie eine Risikoeinschätzung.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Folgende tote Vögel sind dem für den Fundort zuständigen Veterinäramt zu melden:

  • Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen),
  • Greifvögel,
  • sowie aasfressende Vögel (z.B. Krähen).

Für Vögel, die außerhalb des Hamburger Stadtgebietes aufgefunden werden, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landkreise.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Meldung kann elektronisch, telefonisch oder postalisch erfolgen.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch