Kfz Ummeldung, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs ohne Halterwechsel beantragen (Adressänderung)

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

  • Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
  • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg

Benötigte Unterlagen

Umzug von außerhalb nach Hamburg

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
  • Unternehmen: Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
  • Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (z.B. die neue Gewerbeanmeldung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • Kennzeichenschilder, sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
  • (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • Terminbestätigung
  • Bei Wechsel des Kennzeichens muss zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung) vorgelegt werden.

Umzug innerhalb Hamburgs

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
  • Unternehmen: Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen) (nicht älter als 3 Monate)
  • Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (z.B. die neue Gewerbeanmeldung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • sind noch keine Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgefertigt worden, so sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen
  • gültige HU-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Terminbestätigung

zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:

  • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.
Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Prozedere abzustimmen..
 
Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
  • Danach wählen Sie bei Umzug innerhalb Hamburgs: Namensänderung / Adressänderung innerhalb Hamburgs
  • Bei Umzug von außerhalb nach Hamburg wählen Sie: Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs oder Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs und eine Abmeldung oder Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges und Kennzeichenmitnahme.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

Eine Kfz-Ummeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Dauer

keine

Gebühren

15,90 bis 60 EUR gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Rechtliche Hinweise

Beschreibung der Leistung

Sind Sie von außerhalb nach Hamburg gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.
Möchten Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.
Umzug innerhalb Hamburgs
Bei einem Umzug innerhalb Hamburgs müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen.
 
Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

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