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Die Beistandschaft berät und unterstützt, wenn die Vaterschaft geklärt werden soll oder Unterhaltsangelegenheiten zu klären sind. weiter
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben. weiter