Reisepass beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
  • Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
  • In Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn man in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Volljährig:
    • Bundespersonalausweis,
    • bei Neuausstellung: alter Reisepass
  • Minderjährig:
    • Geburtsurkunde,
    • Kinderreisepass (sofern vorhanden),
    • Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist. Einverständniserklärung und Personalausweise o. Reisepässe der Sorgeberechtigten, Nachweise bei alleinigem Sorgerecht. 
  • bei Ablauf: Alter Reisepass.
  • bei Verlust:
    • Bundespersonalausweis.
    • falls nicht vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde.
  • bei Diebstahl:
    • siehe Verlust,
    • zusätzlich Diebstahlsanzeige der Polizei
      (Der Diebstahl des Reisepasses ist bei der Polizei anzuzeigen und die dort ausgestellte Diebstahlsanzeige ist vorzulegen.)
  • bei Änderung der Daten:
    • Alter Reisepass,
    • Nachweis über die Änderung (z.B. Urkunden).
  • Nach Einbürgerung:
    • Einbürgerungsurkunde,
    • alter Pass oder Identitätsbescheinigung,
    • Geburts- und/oder Heiratsurkunde.

Zu Beachten

  • Verlängerung oder Veränderung eines Reisepasses ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Pass ausgestellt.
  • Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
  • Der Verlust eines Reisepasses kann ohne Termin gemeldet werden.
  • Personen ohne festen Wohnsitz wenden sich an das Einwohnerzentralamt (siehe Reisepass für Nicht - Hamburger).

Fristen

Geltungsdauer 6 Jahr bis 10

 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Dauer

Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitung 4-6 Wochen.

Gebühren


  • Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)

  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)


Die Grundgebühren verdoppeln sich, wenn Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Reisepass für Kinder

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes VerlängerungsKlebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
  • kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Kinderreisepässe wurden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Seit dem 01.01.2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Beantragung des Reisepasses

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 10 bis 12 Werktage. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

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