Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Erdwärmekollektoren

Zur Nutzung der Erdwärme werden ca. 2 m tief Rohrschlangen (Erdwärmekollektoren) verlegt, durch die ein Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch zirkuliert. Feuchte und sandige Böden sind ideal für Erdwärmekollektoren.

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen.

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Die Erdwärmenutzung gilt als Grundwasserbenutzung. Daher ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist mit Hilfe des Antragsformulares bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. Informationen über die örtlichen Grundwasserverhältnisse erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Raum: G.03.334

Telefonnummer

+49 40 42840-5320

Infos zur Einrichtung

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